Dies ist Version 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gültig ab 17. März 2023.
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffe:
Beaujean Vacances: Beaujean Vacances B.V., die Organisation, die im Namen des Vermieters bei der Durchführung des Vertrags zwischen Vermieter und Mieter vermittelt.
Gruppenunterkunft: Die Gesamtheit oder ein Teil der Gebäude und/oder Unterkünfte mit sämtlichem Zubehör, Inventar und mitvermieteten Gegenständen. Wenn in diesen Geschäftsbedingungen von Gruppenunterkünften die Rede ist, schließt dies auch Ferienhäuser ein.
Vermieter: Die juristische oder natürliche Person, die dem Mieter die Gruppenunterkunft zur Verfügung stellt.
Mieter: Eine (natürliche) Person, die eine Gruppenunterkunft aus dem Angebot von Beaujean Vacances mietet oder zu mieten wünscht. Auch die Person, die den Vertrag im Namen einer Gruppe abschließt.
Gruppe: Alle Personen, die aufgrund des Vertrages das Recht haben, in der Gruppenunterkunft zu wohnen.
Gruppenmitglieder: Die Personen, die der Gruppe angehören.
Vereinbarter Preis: Das volle Entgelt für die Nutzung der Gruppenunterkunft, die obligatorischen Reservierungskosten für den Vertragsabschluss und die eventuell genannten Zusatzkosten.
Die Kosten für die Nutzung der Gruppenunterkunft setzen sich zusammen aus: Grundmiete, Reservierungskosten, Reinigungskosten, Energiekosten, Kaution und Kurtaxe. Als zusätzliche Kosten sind aufgeführt: Alle Produkte/Dienstleistungen, die optional erworben werden können.
Informationen: Schriftliche oder elektronisch bereitgestellte Informationen über die Nutzung der Gruppenunterkunft, die Einrichtungen und die Regeln für den Aufenthalt.
Stornierung: Die schriftliche Kündigung des Vertrages durch den Mieter vor Beginn des Aufenthaltes.
Dritte: Jede andere (juristische) Person, bei der es sich nicht um Beaujean Vacances, Mieter oder Gruppenmitglieder handelt.
Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen, Lieferungen und Dienstleistungen von Beaujean Vacances. Von den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn und soweit sie in Absprache mit Beaujean Vacances schriftlich festgelegt und von Beaujean Vacances als solche akzeptiert wurden. Beaujean Vacances ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, was bereits jetzt vereinbart wird. Änderungen gelten auch für bereits abgeschlossene Verträge. Änderungen treten einen Monat nach Veröffentlichung oder zu einem bestimmten Datum durch eine schriftliche Mitteilung oder eine Mitteilung auf den Webseiten von Beaujean Vacances in Kraft. Mündliche Vereinbarungen und/oder Zusagen von Mitarbeitern von Beaujean Vacances haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von autorisierten Mitarbeitern von Beaujean Vacances schriftlich bestätigt wurden.
1.1 Der Vermieter stellt der Gruppe die vereinbarte Gruppenunterkunft zu für Freizeit- und/oder Geschäftszwecke, jedoch nicht für dauerhaftes Wohnen für den vereinbarten Zeitraum und den vereinbarten Preis zur Verfügung. Beaujean Vacances vermittelt im Namen des Vermieters bei der Zustandekommen des Vertrags zwischen Vermieter und Mieter. Wo in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Beaujean Vacances die Rede ist, ist Beaujean Vacances im Namen des Vermieters gemeint. Beaujean Vacances gilt lediglich als Vermittler oder Makler.
1.2 Ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter kommt durch die Bestätigung einer telefonischen, schriftlichen oder elektronischen (Internet/E-Mail) Buchung einer Gruppenunterkunft aus dem aktuellen Angebot von Beaujean Vacances zustande. Beaujean Vacances kommuniziert schriftlich oder elektronisch mit dem Mieter an die von ihm angegebene Adresse. Der Mieter haftet für die Richtigkeit dieser Angaben.
1.3 Beaujean Vacances ist verpflichtet, dem Mieter vorab die Informationen zur Verfügung zu stellen, auf deren Grundlage der Vertrag zustande kommt. Beaujean Vacances informiert den Mieter immmer rechtzeitig über etwaige Änderungen.
1.4 Nach Zustandekommen des Vertrags erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung, die als Nachweis des Vertrags dient. Diese Bestätigung muss bei Ankunft in der Gruppenunterkunft vorgelegt werden, wenn Beaujean Vacances dies verlangt.
1.5 Von Beaujean Vacances verschickte Buchungsbestätigungen enthalten alle relevanten Informationen für den Aufenthalt in der gebuchten Gruppenunterkunft. Um Missverständnisse zu vermeiden, verpflichtet sich der Mieter, nach Erhalt der Buchungsbestätigung die Richtigkeit und Vollständigkeit der gebuchten Daten sofort zu überprüfen und eventuelle Unvollständigkeiten oder Fehler innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung Beaujean Vacances mitzuteilen. Unterbleibt eine solche Meldung innerhalb der festgelegten Frist, ist der Mieter nicht mehr berechtigt, sich auf die Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit der Buchungsbestätigung zu berufen.
1.6 Beaujean Vacances ist jederzeit berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Tagen ab dem Tag nach Zustandekommen des Vertrags ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Der Vermieter ist nicht zur Zahlung von Kosten und/oder Entschädigungen verpflichtet.
1.7 Der Mieter ist zur Einhaltung der Vereinbarung verpflichtet. Neben den Gruppenmitgliedern ist der Mieter für die Handlungen und Unterlassungen der Gruppenmitglieder im Rahmen der Einhaltung der Vereinbarung mit dem Vermieter verantwortlich, was als verschuldensunabhängige Haftung einzustufen ist. Hiervon unberührt bleibt, dass Mieter und Vermieter individuelle ergänzende schriftliche Vereinbarungen treffen können, in denen von diesen Bedingungen abgewichen wird.
1.8 Der Mieter hat bei der Buchung die korrekte Anzahl der Gäste anzugeben. Eine falsche Anzahl von Gruppenmitgliedern berechtigt Beaujean Vacances, den Vertrag im Namen des Vermieters aufzulösen, ohne schadenersatzpflichtig zu sein.
1.9 Der Mieter ist auch verpflichtet, dem Vermieter spätestens am Tag der Ankunft eine vollständig ausgefüllte Gästeliste zu übergeben. Wenn die Stornierungsregelung in Anspruch genommen wird, gelten dafür abweichende Regeln, auf die in der Stornierungsregelung hingewiesen wird.
1.10 Der Mieter kann - sofern dies für die zu buchende Gruppenunterkunft verfügbar ist - bei der Buchung die Auswahl verschiedener (optionaler) Artikel wie z. B. Bettwäsche, Anmeldung von Haustieren usw. angeben. Die Mitteilung von zusätzlich zu buchenden Artikeln und Änderungen an bereits gebuchten Artikeln ist bis spätestens 6 Wochen vor der Ankunft möglich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Vertrag endet von Rechts wegen automatisch nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Bestimmungen und/oder entstandene Rechte mit postvertraglicher Wirkung bleiben nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums in Kraft.
3.1 Angebote von Beaujean Vacances sind stets unverbindlich und erfolgen vorbehaltlich etwaiger Änderungen. Aus Angeboten können erst Rechte abgeleitet werden, nachdem ein Vertrag zustande gekommen ist.
3.2 Alle Einträge auf den Webseiten von Beaujean Vacances erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und unterliegen stets vorbehaltlich zwischenzeitlicher Anpassungen. Beaujean Vacances ist nicht an offensichtliche Fehler und Auslassungen auf seinen Webseiten gebunden. Beaujean Vacances ist nicht verantwortlich für die allgemeinen Informationen auf den Webseiten und die darin enthaltenen Informationen, die unter der Verantwortung Dritter erstellt wurden.
3.3 Der Mieter erklärt, die Beschreibung der Gruppenunterkunft von Beaujean Vacances auf den Webseiten zur Kenntnis genommen zu haben und keine weitere Beschreibung zu verlangen.
3.4 Der vereinbarte Preis wird von Beaujean Vacances auf der Grundlage der jeweils geltenden Tarife festgelegt.
3.5 Wenn nach der Festlegung des vereinbarten Preises zusätzliche Kosten aufgrund einer Gebührenerhöhung seitens Beaujean Vacances infolge einer Änderung der Gebühren und/oder Abgaben entstehen, die sich direkt auf die Unterkunft oder den Mieter und/oder den Mieter beziehen Gruppenmitgliedern können diese auch nach Vertragsschluss nur sinnvoll an den Mieter weitergegeben werden.
3.6 Preis- und Tarifangaben unterliegen offensichtlichen Fehlern und Auslassungen.
4.1 Die Zahlung des vereinbarten Preises hat wie folgt zu erfolgen:
4.2
Abweichend von den Bestimmungen in 4.1 müssen Zahlungen für Last-Minute-Verträge (d.h. Buchungen, die innerhalb von sechs Wochen vor dem ersten Tag des Aufenthalts erfolgen) innerhalb von drei Tagen nach Vertragsabschluss und in jedem Fall vor dem Anreisedatum des Aufenthalts in voller Höhe geleistet werden. Im Falle eines Last-Minute-Vertrags ist Beaujean Vacances berechtigt, die Zahlung in bar zu verlangen.
4.3 Die Zahlung kann durch schriftliche oder elektronische Überweisung des gesamten vereinbarten Preises erfolgen. Bei einer Zahlung per Giro oder Banküberweisung gilt das Datum, an dem der Mietbetrag auf dem Bankkonto von Beaujean Vacances gutgeschrieben wird, als Zahlungsdatum. Auf Anfrage von Beaujean Vacances muss der Mieter einen Zahlungsnachweis vorlegen
4.4 Beaujean Vacances ist nicht verpflichtet, den Mieter vorab über den Ablauf einer Zahlungsfrist zu informieren, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Zahlungsfrist gilt als Frist im Sinne des Gesetzes.
4.5 Der Mieter ist niemals berechtigt, die Zahlung auszusetzen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Mieter in Verzug. Der Mieter kann den Verzug aufheben, indem er Beaujean Vacances innerhalb von 3 Tagen nach Eintritt des Verzugs den vollen vereinbarten Preis zahlt.
4.6 Bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug gehen sämtliche gerichtlichen Prozess- und Vollstreckungskosten sowie die außergerichtlichen Inkassokosten zu Lasten des Mieters. Die außergerichtlichen Kosten werden dem Mieter gemäß dem Gesetz über außergerichtliche Inkassokostennormen in Rechnung gestellt.
4.7 Beaujean Vacances hat das Recht, jederzeit, sowohl vor als auch nach dem Vertragsabschluss, eine Sicherheit für die Zahlung zu verlangen und die Ausführung des Vertrags auszusetzen, bis die Sicherheit geleistet wurde, unbeschadet des Rechts von Beaujean Vacances auf Erfüllung, Entschädigung und/oder vollständige oder teilweise Annullierung, alles ohne gerichtliche Intervention und ohne dass Beaujean Vacances zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist.
4.8 Kommt der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, hat Beaujean Vacances das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder aufzulösen, unbeschadet des Rechts von Beaujean Vacances auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.
5.1 Der Mieter hat das Recht, gegen Zahlung der folgenden Stornogebühren an Beaujean Vacances schriftlich zu stornieren:
- bei Stornierung ab 365 Tagen vor Mietbeginn 10 % der Grundmiete und der Reservierungskosten;
- bei Stornierung zwischen 364 und 182 Tagen vor Mietbeginn 30 % der Grundmiete und der Reservierungskosten;
- bei Stornierung zwischen 181 und 122 Tagen vor Mietbeginn 70 % der Grundmiete und der Reservierungskosten;
- bei Stornierung zwischen 121 und 61 Tagen vor Mietbeginn 80 % der Grundmiete und der Reservierungskosten;
- bei Stornierung zwischen 60 und 1 Tag(en) vor Mietbeginn 95 % der Grundmiete und der Reservierungskosten;
- bei Stornierung ab dem Tag des Mietbeginns 100 % des vereinbarten Preises.
5.2 Maßgeblich für die Beantwortung der Frage, ob die Stornierung rechtzeitig erfolgt ist, ist das Datum des Poststempels oder das Eingangsdatum der entsprechenden E-Mail-Nachricht, die nachweislich bei Beaujean Vacances eingegangen sein muss
5.3 Im Falle einer Änderung oder Stornierung des Vertrages durch Beaujean Vacances muss Beaujean Vacances dem Mieter innerhalb von 2 Tagen nach Eintritt der schwerwiegenden Umstände einen Änderungsvorschlag in Form eines Alternativangebots unterbreiten. Diese Verpflichtung erlischt, wenn der Grund für die Änderung oder Stornierung beim Mieter liegt.
6.1 Der Mieter muss für den Aufenthalt in einer Gruppenunterkunft vor Ort eine Kaution hinterlegen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Andernfalls wird der Vertrag zum Datum des Inkrafttretens als aufgelöst betrachtet. Beaujean Vacances behält sich das Recht auf die vollständige Zahlung des vereinbarten Mietpreises durch den Mieter vor.
6.2 Die Kaution ist bei der Ankunft an der Unterkunfts- oder der Schlüsseladresse an den Vermieter der Gruppenunterkunft zu zahlen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
6.3 Nach dem Aufenthalt in der Gruppenunterkunft werden die entstandenen Kosten abgerechnet und eventuelle Schäden oder der Verlust von Gegenständen, die sich in oder an der Gruppenunterkunft befinden, werden von der Kaution abgezogen und der Rest der Kaution wird dem Mieter innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet, sofern mit dem Vermieter nichts anderes vereinbart wurde. Der Mieter muss dem Vermieter oder Beaujean Vacances für die Rückerstattung seine vollständige Adresse und Bankverbindung (Kontonummer, IBAN und BIC-Code) mitteilen.
6.4 Die Gruppenunterkunft gilt bei Beginn des Aufenthalts als in gutem Zustand und frei von Schäden. Stellt der Mieter fest, dass dies nicht der Fall ist, muss er sich unverzüglich schriftlich an den Eigentümer der Gruppenunterkunft wenden.
7.1. Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vereinbarung gilt stets das örtliche Recht für die Situation vor Ort. Sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht, haben diese Geschäftsbedingungen und der Vertrag Vorrang.
7.2 Ist eine Schlüsseladresse vorhanden, muss der Mieter den Schlüssel innerhalb der vereinbarten Zeiten (siehe Buchungsbestätigung) an der im Vertrag genannten Schlüsseladresse abholen. Dies gilt unbeschadet der Tatsache, dass der Mieter und der Vermieter individuelle Zusatzvereinbarungen treffen können, die von dieser Bedingung abweichen.
7.3 Wenn es keine Schlüsseladresse gibt, kann sich der Mieter innerhalb der vereinbarten Zeiten (siehe Buchungsbestätigung) direkt zur Gruppenunterkunft begeben. Die Eingangstür der Gruppenunterkunft muss geöffnet sein und der Schlüssel zur Gruppenunterkunft muss an der Innenseite der Eingangstür stecken. Davon unberührt bleibt, dass Mieter und Vermieter individuelle Zusatzvereinbarungen treffen können (siehe Buchungsbestätigung).
7.4 Der Mieter ist dringend angehalten, die An- und Abreisezeiten einzuhalten. Eine Ankunft außerhalb der angegebenen Zeiten muss der Mieter im Voraus mit dem Vermieter oder Beaujean Vacances besprechen.
7.5 Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, muss der Mieter die Gruppenunterkunft spätestens zu dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt räumen. Bei Abreise zu einem späteren Zeitpunkt als im Vertrag angegeben, muss der Mieter eine zusätzliche Stundenmiete als Strafe zahlen. Dies gilt jedoch erst nachdem der Vermieter die Erlaubnis für die spätere Abreise erteilt hat.
7.6. Der Mieter muss sich angemessen verhalten und die Gruppenunterkunft gemäß den angemessenen Nutzungsanweisungen von Beaujean Vacances oder des Vermieters nutzen.
7.7 Der Mieter haftet für alle Schäden, die er oder seine Gruppenmitglieder an der Gruppenunterkunft oder den darin befindlichen Gegenständen verursachen. Jeder Schaden muss vom Mieter unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden. Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sind dem Vermieter vom Mieter auf erstes Anfordern unverzüglich zu erstatten.
7.8. Bei der Abreise muss der Mieter die Gruppenunterkunft in einem ordnungsgemäßen Zustand, d.h. besenrein, verlassen. Die in der Gruppenunterkunft vorhandenen Gegenstände müssen immer an ihren ursprünglichen Platz zurückgebracht werden (wie bei der Ankunft). Das Geschirr ist zu spülen und an dem dafür vorgesehenen Platz aufzubewahren. Der Vermieter ist berechtigt, nach der Abreise des Mieters eine abschließende Kontrolle durchzuführen. Wenn der Vermieter feststellt, dass (mehrere) Gegenstände nicht an ihren ursprünglichen Platz zurückgestellt wurden oder wenn die Gruppenunterkunft nicht besenrein ist, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter zusätzliche (Reinigungs-)Kosten in Rechnung zu stellen..
7.9 Der Mieter ist verpflichtet, Bettwäsche auf den Betten zu verwenden. Die Betten dürfen nicht ohnen Bettwäsche genutzt werden.
7.10 Der Mieter muss während des gesamten Aufenthalts anwesend sein.
8.1 Die Nutzung der Gruppenunterkunft durch Dritte ist nur gestattet, wenn der Vermieter oder Beaujean Vacances hierfür eine schriftliche Genehmigung erteilt hat.
8.2 An die erteilte Erlaubnis können Auflagen geknüpft werden, die dann vorab schriftlich festzulegen sind.
9.1 Der Vermieter kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen oder auflösen, wenn: a. der Mieter und/oder die Gruppenmitglieder den Verpflichtungen aus dem Vertrag, der Hausordnung und/oder den behördlichen Vorschriften nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen, auch nach vorheriger Abmahnung, und zwar in einem solchen Maße, dass dem Vermieter nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann ;b. wenn der Mieter und/oder die Gruppenmitglieder trotz vorheriger Abmahnung den Vermieter und/oder andere belästigen oder wenn der Mieter und/oder die Gruppenmitglieder die gute Atmosphäre auf dem Gelände oder in der unmittelbaren Umgebung des Geländes stören/verderben; c. wenn der Mieter und/oder die Gruppenmitglieder trotz vorheriger Abmahnung durch die Nutzung der Gruppenunterkunft dem Zweck, für den das Gelände bestimmt ist, zuwiderhandeln;
9.2 Wünscht der Vermieter eine einstweilige Kündigung (bzw. Auflösung) und Räumung, so muss er dies dem Mieter durch persönlich zugestellten Brief mitteilen. In dringenden Fällen kann die schriftliche Abmahnung entfallen.
9.3 9.3 Nach Beendigung oder Auflösung des Mietverhältnisses hat der Mieter dafür zu sorgen, dass die Gruppenunterkunft geräumt wird und die Gruppe bzw. die betreffenden Gruppenmitglieder die Räumlichkeiten so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Stunden, verlassen haben.
9.4 Räumt der Mieter die Gruppenunterkunft nicht, ist der Vermieter berechtigt, die Gruppenunterkunft auf Kosten des Mieters zu räumen.
9.5 Der Mieter bleibt grundsätzlich zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet.
10.1 Der Vermieter stellt jederzeit sicher, dass die Gruppenunterkunft sowohl im Innen- als auch Außenbereich alle Umwelt- und Sicherheitsanforderungen erfüllt, die dvon der zuständigen Behörde an die Gruppenunterkunft gestellt werden (oder gestellt werden können).
10.2 Der Mieter und die Gruppenmitglieder sind verpflichtet, alle in der Gruppenunterkunft geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einzuhalten. Der Mieter und die Gruppenmitglieder stellen außerdem sicher, dass Besucher oder Übernachtungsgäste die auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einhalten.
11.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die Gruppenunterkunft und die zentralen Einrichtungen in gutem Zustand zu halten.
11.2 Der Mieter ist verpflichtet, die Gruppenunterkunft und das Gelände rund um die Gruppenunterkunft während der Vertragsdauer in demselben Zustand zu halten.
11.3 Dem Mieter und den Gruppenmitgliedern ist es nicht gestattet, in der Umgebung der Gruppenunterkunft zu graben, Bäume zu fällen, Sträucher zu beschneiden, Feuer zu machen oder andere Tätigkeiten ähnlicher Art auszuüben.
12.1 Der Vermieter ist gegen eine Reihe von Risiken versichert. Auf schriftliche Anfrage des Mieters stellt der Vermieter eine Kopie der abgeschlossenen Versicherungspolicen zur Verfügung. Es obliegt dem Mieter, darüber hinausgehende Risiken durch einen selbst abzuschließenden Versicherungsvertrag abzusichern.
12.2 Der Vermieter haftet nicht für Unfälle, Diebstähle oder Schäden auf seinem Grundstück, es sei denn, diese sind auf ein Versäumnis des Vermieters zurückzuführen.
12.3 Der Vermieter haftet nicht für die Folgen extremer Wetterbedingungen oder anderer Formen höherer Gewalt.
12.4 Der Vermieter haftet für Ausfälle der Versorgungseinrichtungen, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen.
12.5 Wenn die gemietete Gruppenunterkunft ohne Verschulden des Vermieters zerstört wurde oder vorübergehend nicht genutzt werden kann, haben der Vermieter und der Mieter das Recht, den Vertrag zu kündigen oder aufzulösen, ohne dass eine Schadensersatzpflicht besteht.
12.6 Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen von ihm und/oder (einem der) Gruppenmitglieder verursacht werden, soweit es sich um Schäden handelt, die dem Mieter und/oder (einem der) Gruppenmitglieder entstehen können . werden zugeschrieben.
13.1 IIm Falle höherer Gewalt, sei sie dauerhaft oder vorübergehend, ist Beaujean Vacances sowohl im Namen des Vermieters als auch im Namen des Mieters berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder vorübergehend auszusetzen, ohne dass der Mieter Anspruch auf Erfüllung und/oder Schadenersatz hat. Als höhere Gewalt gelten unter anderem: Kriegsgefahr, Krieg, Aufstand, Kriegshandlungen, Streiks, Boykott, Verkehrs- oder Transportstörungen, staatliche Maßnahmen, Rohstoffknappheit, Naturkatastrophen und darüber hinaus alle Umstände, außergewöhnliche Wetterbedingungen , Tod des Eigentümers, Scheidung des Eigentümers, unangekündigter Verkauf und/oder Ingebrauchnahme des Ferienhauses durch den Eigentümer usw., bei denen eine vollständige oder teilweise Erfüllung des Vertrags vom Vermieter vernünftigerweise nicht verlangt werden kann. Tritt die höhere Gewalt ein, während der Mieter die Ferienwohnung nur teilweise nutzen konnte, gilt der Mietvertrag auch für die bereits genutzte Zeit als aufgelöst.
13.2 Unter höherer Gewalt sind auch Vorschriften zu verstehen, die eine Anordnung oder ein Verbot örtlicher oder sonstiger Art enthalten und in den Niederlanden und/oder von den an der Umsetzung des Vertrags beteiligten Ländern erlassen wurden (z. B. internationale Reisen zur Erreichung der Gruppenunterkunft).
14.1 Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vereinbarung gilt niederländisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das (Unter-)Bezirksgericht in Maastricht.